Die Insolvenzwelle kommt!
In vielen aktuellen Artikeln wird auf die Gefahr von “Zombie”-Unternehmen hingewiesen. Unter “Zombie”-Unternehmen werden eigentlich insolvente Unternehmen verstanden, die ihre Zinslast bei normalem Zinsniveau nicht erwirtschaften könnten und nicht mehr am Markt tätig wären.
Derzeit können diese Unternehmen nur aufgrund des niedrigen Leitzinses und Sondereffekten überleben. Dies wurde durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Rahmen des Corona-Maßnahmenpaketes noch erleichtert.
Was bedeutet Aussetzung der Insolvenzantragspflicht?
Gemäß der Insolvenzordnung (InsO) sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung die beiden Insolvenzeröffnungsgründe bei haftungsbeschränkten Unternehmen, wobei in der Praxis die Zahlungsunfähigkeit deutlich häufiger auftritt. Wenn einer dieser beiden Tatbestände erfüllt ist, ist ein Insolvenzantrag zu stellen.
Im Rahmen des Corona-Maßnahmenpaketes wurde die Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 temporär ausgesetzt. Zudem wurde die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen für Zahlungen in der Krise ausgeschlossen und bestimmte Transaktionen vor einer nachfolgenden Insolvenzanfechtung geschützt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Insolvenz auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht.
Ab 1. Oktober 2020 werden akut zahlungsunfähige Unternehmen nicht mehr geschützt. Ab diesem Zeitpunkt bleiben den Geschäftsführern zahlungsunfähiger Unternehmen maximal drei Wochen, um einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Damit ist die Insolvenzantragspflicht ab 1. Oktober 2020 nur noch für den Tatbestand “Überschuldung” ausgesetzt. Diese ist bis Ende des Jahres 2020 befristet (Verlängerung möglich).
Welche Folgen wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht haben?
- Eine Insolvenzwelle wird erwartet.
Eine Folge ist, dass sich der zukünftige Schaden aufgrund von Forderungsausfällen durch Zombie-Unternehmen erhöht. Es werden weitere Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten, was wiederum weitere Insolvenzen zur Folge haben kann. Ab dem 1. Oktober 2020 wird mit dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit der Beginn einer massiven langfristigen Insolvenzwelle erwartet.
- Die Kriterien für die Kreditwürdigkeit ändern sich.
Die Corona-Pandemie und die daraus resultierende Rezession wird einen erheblichen Einfluss auf die Vorgehensweise bei Ratings durch Ratingagenturen und Banken haben. Die Kreditwürdigkeit aller Unternehmen wird mit neuen Prüfungsmethoden auf den Prüfstand gestellt. Die letzte Bilanz zum 31.12.2019 ist nicht mehr alleine entscheidungsrelevant. Aktuelle Zahlen und eine belastbare Zukunftsstrategie gewinnen deutlich an Bedeutung.
Die Fragen der Banken lauten nun: War das Unternehmen vor der Corona-Krise profitabel? Wie ist das Unternehmen von Corona betroffen? Welche Auswirkungen hat Corona auf das bisherige Geschäftsmodell? Wie wird es finanziell durch staatliche Förderungen oder Bankensysteme unterstützt? Wie kann es diese Unterstützungshilfen wieder zurückzahlen?
Diese Verhaltensänderung im Rating vollzieht sich nicht über Monate. Das Finanzsystem ist darauf vorbereitet und stellt den Schalter über Nacht um. Hier ist es für Unternehmer wichtig, vorbereitet zu sein. Eine aktive Finanzkommunikation mit Banken, Finanzdienstleistern und Ratingagenturen ist notwendig!
- Warenkreditversicherer werden vorsichtiger agieren.
Es wird vermutet, dass die Lieferketten einbrechen, da vor allem durch schlechtere Ratings Warenlieferungen ausländischer Lieferanten nicht mehr durch Warenkreditversicherer abgesichert werden könnten. In Deutschland und in den meisten anderen Ländern in Europa existiert zwar ein Schutzschirm für Warenkreditversicherer, der das Ausfallrisiko für inländische Lieferanten übernimmt und das System bis dahin absichert. Dieser läuft aber am Ende des Jahres 2020 aus. Die schwerwiegenden Ausfälle von Forderungen werden aber erst nach 2020 erwartet, so dass bis zu einer Verlängerung des Schutzschirms Warenkreditversicherer vorsichtig agieren werden.
Das brauchen Sie jetzt!
Wer seine Kreditlinie und sein Rating behalten oder verbessern will, muss jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Unternehmer müssen aktuelle zukunftsorientierte Informationen liefern können. Diese umfassen vor allem
- eine aktuelle und aussagekräftige Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA),
- eine belastbare Liquiditätsplanung – am besten eine integrierte Finanzplanung, in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Cash-Flow-Rechnung aufeinander abgestimmt und in sich konsistent sind,
- eine zukunftsfähige Strategie, die sich auch in der Finanzplanung wiederspiegelt (Businessplan) – das Prinzip Hoffnung wie bisher wird nicht mehr reichen,
- ein Budget-Ist-Abgleich mit Erläuterungen zu Abweichungen.
Wir empfehlen Ihnen zusätzliche Maßnahmen zu treffen. Überprüfen Sie die Lieferfähigkeit Ihrer Lieferanten! Spielen Sie Szenarien durch und planen sie, um Alternativstrategien bereits vorbereitet zu haben!
Das Ziel der proaktiven Finanzkommunikation ist es, dass zu den zur Verfügung gestellten Informationen möglichst wenige Rückfragen kommen, da die Zeit der Finanzdienstleister durch das erhöhte Arbeitsaufkommen knapp sein wird.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen oben genannten Bereichen.
- Sie erhalten von uns Vorschläge, wie Sie Ihre Liquidität und Ihre Profitabilität verbessern können.
- Wir zeigen Ihnen Kosteneinsparpotenziale auf, die wir anhand von Branchenvergleichswerten Ihrer Branche ermitteln, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
- Sie erfahren, wie Sie aktuelle betriebswirtschaftliche Kennzahlen erhalten, um Ihren Unternehmenserfolg zu messen und Ihr Unternehmen zielgerichtet zu steuern .
- In Strategieworkshops oder mithilfe von direktem Coaching entwickeln Sie eine zukunftsfähige Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen.
- Wir entwickeln mit Ihnen oder für Sie eine integrierte Finanzplanung, die nicht nur der Finanzkommunikation mit Banken dient, sondern Ihnen auch bei der Steuerung Ihres Unternehmens hilft.
- Lassen Sie uns Ihr kompetenter Begleiter bei Investoren-, Finanz- oder Bankgesprächen sein, von der Vorbereitung über die Teilnahme bis zur Nachbereitung.
- Auch in kritischen Phasen unterstützen wir Sie mit unserer Restrukturierungserfahrung und helfen Ihnen, Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten.
Wir erarbeiten die Informationen mit großer Sorgfalt. Gerne unterstützen und beraten wir Sie ausführlich. Rufen Sie uns doch einfach an oder senden Sie eine E-Mail an unsere Ansprechpartner Bertram Wittstadt und Christian Hoffmann in
Würzburg, Tel + 49 (0) 931 406202-10 oder info@etl-auditax.de
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Ihr ETL Auditax Team